Weitere Entscheidung unten: OLG Braunschweig, 04.05.2004

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.02.2004 - 2 Ss 21/04   

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https://dejure.org/2004,7422
OLG Hamm, 09.02.2004 - 2 Ss 21/04 (https://dejure.org/2004,7422)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.02.2004 - 2 Ss 21/04 (https://dejure.org/2004,7422)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Februar 2004 - 2 Ss 21/04 (https://dejure.org/2004,7422)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Nebenkläger; anwaltlich vertreten, Unfähigkeit der Selbstverteidigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Mitwirkung eines Verteidigers wegen Unfähigkeit der Selbstverteidigung; Darlegungsanforderungen an Revisionsbegründung; Abwesenheit einer Person deren Anwesenheit das Gesetz vorschreibt als absoluter Revisionsgrund; Anforderungen an Ausnahme von der ...

  • Judicialis

    StPO § 140

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140
    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Nebenkläger; anwaltlich vertreten, Unfähigkeit der Selbstverteidigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2004, 242
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 08.09.1998 - 2 Ss 1075/98

    Sprungrevision, Aufhebung, notwendige Verteidigung, 10 Monate, Schwere der Tat,

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2004 - 2 Ss 21/04
    Insbesondere in diesen Fällen geht das Gesetz, was der Regelung in § 140 Abs. 2 Halbsatz 2 StPO entnommen werden kann, davon aus, dass ein Angeklagter in seiner Fähigkeit, sich selbst zu verteidigen, erheblich beeinträchtigt sein kann (zu vgl. OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 08.09.1998 - 2 Ss 1075/98 - StV 1/99, 11, 12).

    Dem Gesetzeswortlaut "namentlich" lässt sich jedoch entnehmen, dass in den Fällen des Vorliegens eines Beistandes für den Verletzten die Beiordnung eines Pflichtverteidigers für den Angeklagten der zwingende Grundsatz sein wird, wovon nur in Ausnahmefällen wird abgesehen werden können (zu vgl. OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 08.09.1998 - 2 Ss 1075/98 -).

    Zusätzlich weist er darauf hin, dass die von der Generalstaatsanwaltschaft zutreffend zitierte Entscheidung des Senats vom 8. September 1998 (2 Ss 1075/98 - StV 1999, 11) gerade im Jugendgerichtsverfahren von Bedeutung ist, wenn sich dort der Geschädigte des Beistands und der Vertretung eines Rechtsanwalts bedient.

  • BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60

    Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2004 - 2 Ss 21/04
    Dem steht auch nicht entgegen, dass der Angeklagte einen Wahlverteidiger mandatiert hatte, denn beim Ausbleiben des Wahlverteidigers ist im Falle notwendiger Verteidigung zwingend ein Pflichtverteidiger zu bestellen (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26.09.1996 - 3 Ss 1079/96 - BGHSt, Beschluss vom 24.01.1961 - 1 StR 132/60 -).
  • OLG Hamm, 26.09.1996 - 3 Ss 1079/96

    Durchführung der Hauptverhandlung ohne den zum Termin nicht erschienenen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2004 - 2 Ss 21/04
    Dem steht auch nicht entgegen, dass der Angeklagte einen Wahlverteidiger mandatiert hatte, denn beim Ausbleiben des Wahlverteidigers ist im Falle notwendiger Verteidigung zwingend ein Pflichtverteidiger zu bestellen (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26.09.1996 - 3 Ss 1079/96 - BGHSt, Beschluss vom 24.01.1961 - 1 StR 132/60 -).
  • OLG Hamm, 26.09.2003 - 2 Ss 519/03

    gefährliche Körperverletzung, Schusswaffe, Schreckschusswaffe, Gaspistole,

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2004 - 2 Ss 21/04
    Jedenfalls wird sich der nun zur Entscheidung berufene Tatrichter mit der Frage auseinander zu setzen haben, warum gegen den Angeklagten noch mit inzwischen rechtskräftigem Urteil des Amtsgerichts Recklinghausen vom 5. März 2003 (vgl. die Revisionsentscheidung des Senats vom 26. September 2003 - 2 Ss 519/2003) wegen gefährlicher Körperverletzung eine jugendrichterlicher Weisung verhängt werden konnte, nun aber sofort eine Jugendstrafe verhängt werden musste.
  • OLG Hamm, 04.03.1998 - 2 Ss 201/98

    Sprungrevision, Aufhebung, notwendige Verteidigung, 10 Monate, Schwere der Tat,

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2004 - 2 Ss 21/04
    Denn der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO gilt auch dann, wenn die Voraussetzungen der Generalklausel des § 140 Abs. 2 StPO vorliegen, ein Verteidiger aber nicht bestellt worden ist (zu vgl. NStZ-RR 1998, 243 m.w.N.).
  • BGH, 01.07.2003 - 1 StR 207/03

    Heranziehen der Jugendgerichtshilfe (Unterrichtung; Teilnahme; mögliche

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2004 - 2 Ss 21/04
    In einem solchen Falle kommt ein Verstoß gegen § 244 Abs. 2 StPO nur unter der Voraussetzung in Betracht, dass konkrete greifbare Anhaltspunkte die Annahme nahe legen, die Jugendgerichtshilfe habe von einer Teilnahme der Hauptverhandlung abgesehen, obgleich sie Erkenntnisse habe oder gewinnen könnte, die für den Ausspruch über die Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung sind (zu vgl. NStZ-RR 2003, 344).
  • OLG Hamm, 24.04.2008 - 2 Ss 164/08

    Verfahrensrüge; notwendiger Verteidiger; Anwesenheit Hauptverhandlung;

    Jedenfalls gebietet es der Grundsatz des fairen Verfahrens, im Jugendrecht einem 16-jährigen Jugendlichen dann wegen Unfähigkeit der Selbstverteidigung einen Pflichtverteidiger beizuordnen, wenn alle anderen Verfahrensbeteiligten anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen (vgl. zur Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Erwachsenenrecht dann, wenn der Verletzte sich eines anwaltlichen Beistandes bedient, OLG Bremen StV 2004, 585 (Ls.), OLG Hamm StraFo 2004, 242; OLG München NJW 2006, 789; Meyer-Goßner, a.a.O., § 140 Rn. 31).
  • OLG Köln, 03.12.2010 - 1 RVs 213/10

    Notwendige Verteidigung im Falle des Vorwurfes eines qualifizierten Körperdelikts

    Kann hierdurch die Verteidigung beeinträchtigt werden, so ist nach dem Grundgedanken der Bestimmung auf Seiten des Angeklagten ebenfalls die Mitwirkung eines Verteidigers erforderlich (Senat a.a.O.; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 312 = StV 2009, 12; OLG München NJW 2006, 789; OLG Saarbrücken NStZ 2006, 718; OLG Zweibrücken StraFo 2005, 28 = StV 2005, 491; OLG Hamm VRS 106, 453 = StraFo 2004, 242; OLG Koblenz B. v. 17.12.2003 - 2 Ws 910/03 = BeckRS 2003 30336020; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2002, 112 = StV 2002, 237; OLG Hamm StV 1991, 11; s. noch OLG Frankfurt B. v. 11.05.2007 - 3 Ws 470/07 -, zitiert nach Juris; Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage 2010, § 140 Rz. 31; Lüderssen/Jahn in: Löwe-Rosenberg,, StPO, 26. Auflage 2007, § 140 Rz. 101; Wohlers in SK-StPO, § 140 Rz. 52).
  • OLG Hamm, 26.04.2004 - 2 Ss 54/04

    Jugendrecht; Beiordnung als Pflichtverteidiger; Schwere der Tat, Unfähigkeit des

    Darin sieht die allgemeine Meinung eine Verweisung auf die Vorschrift des § 140 StPO (vgl. zuletzt u.a. OLG Hamm, Beschl. v. 14. Mai 2003, 3 Ss 1163/02, NJW 2004, 1338; Spahn StraFo 2004, 82, 83, jeweils mit weiteren Nachweisen; siehe auch Senat im Beschluss vom 9. Februar 2004, 2 Ss 21/04).

    Dem schließt sich der Senat, insbesondere auch für das Jugendrecht an (vgl. auch den Beschluss des Senats vom 9. Februar 2004, 2 Ss 21/04; siehe auch OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 184).

  • KG, 14.03.2012 - 161 Ss 508/11

    Notwendige Verteidigung: Unfähigkeit zur Selbstverteidigung bei Tätigwerden eines

    Zum anderen hat der 2. Strafsenat des OLG Hamm mit Beschluss vom 9. Februar 2004 (2 Ss 21/04 = StraFo 2004, 242; weitere Fundstellen bei juris) von einem Regelfall der notwendigen Verteidigung auch bei Fehlen der gesetzlichen Voraussetzung gesprochen und darüber hinaus die von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin übernommene, weitergehende enge Interpretation vorgenommen.
  • OLG Hamm, 06.03.2006 - 2 Ss 8/06

    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Heranwachsender; Schwere der Tat; Beweiswürdigung

    Dem schließt sich der Senat, insbesondere auch für das Jugendrecht an (vgl. auch den Beschluss des Senats vom 9.2. 2004, 2 Ss 21/04; siehe auch OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 184).
  • LG Braunschweig, 04.11.2014 - 13 Qs 216/14

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei anwaltlicher Vertretung des Nebenklägers

    Ungeachtet der Gesetzeshistorie ist mit Blick auf den rechtsstaatlichen Grundsatz des fairen Verfahrens und den Gesichtspunkt der Waffengleichheit im Strafverfahren § 140 Abs. 2. S. 1 3. Alt. StPO jedenfalls verfassungskonform in dem Sinne auszulegen, dass im Falle einer anwaltlichen Vertretung des Verletzten bzw. Nebenklägers die Beiordnung eines Pflichtverteidigers für den Angeklagten der zwingende Grundsatz sein wird, wovon nur in Ausnahmefällen aufgrund besonderer Umstände wird abgesehen werden können (so OLG Hamm, Beschl. v. 09.02.2004, 2 Ss 21/04 , zitiert nach [...] Rn. 9; OLG Bremen, StV 2004, 585 ; Meyer-Goßner, aa0., § 140 Rdnr. 31).
  • OLG Hamm, 13.07.2010 - 2 RVs 37/10

    Verpflichtung zur Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Schuldfähigkeit

    Die zulässige Erhebung der Aufklärungsrüge erfordert die Benennung der Tatsache, die das Gericht zu ermitteln unterlassen hat, die Bezeichnung des hierfür in Betracht kommenden Beweismittels, die Benennung der Umstände, aufgrund derer sich das Gericht zu weiteren Ermittlungen hätte gedrängt sehen müssen und die Angabe, welches Ergebnis von der unterbliebenen Beweiserhebung zu erwarten gewesen wäre (vgl. Meyer-Goßner, a.a.O., § 244, Rn 11 m.w.N.; vgl. auch erkennender Senat, Beschluss vom 14.11.2006 - 2 Ss498/06 und Beschluss vom 09.02.2004 - 2 Ss 21/04).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 04.05.2004 - 1 Ss (S) 5/04   

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https://dejure.org/2004,11463
OLG Braunschweig, 04.05.2004 - 1 Ss (S) 5/04 (https://dejure.org/2004,11463)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 04.05.2004 - 1 Ss (S) 5/04 (https://dejure.org/2004,11463)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 04. Mai 2004 - 1 Ss (S) 5/04 (https://dejure.org/2004,11463)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Strafverfahren: Recht auf Verfahrensbeistand; Unzumutbarkeit der Verhandlung ohne Verteidiger

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 137 Abs. 1 S. 1 StPO; § 140 StPO; Art. 6 Abs. 3 c MRK
    Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens durch Verweigerung der Terminverschiebung bei Terminkollisionen des Anwalts; Umfang des Rechtes des Angeklagten sich in jeder Lage des Verfahrens eines Beistandes bedienen zu dürfen

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens durch Verweigerung der Terminverschiebung bei Terminkollisionen des Anwalts; Umfang des Rechtes des Angeklagten sich in jeder Lage des Verfahrens eines Beistandes bedienen zu dürfen

  • Judicialis

    StPO § 137 Abs. 1 S. 1; ; StPO § 140; ; StPO § 412

  • rechtsportal.de

    Strafprozessrecht: Verstoß gegen das Gebot des fairen Verfahrens bei Ablehnung einer Terminsverlegung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2004, 366
  • StraFo 2004, 242
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.11.1991 - 4 StR 515/91

    Ernsthaftes Bemühen um Terminabstimmung bei Verhinderung des Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.05.2004 - 1 Ss (S) 5/04
    Wenn auch Angeklagter und Verteidiger auf eine Verlegung des Termins grundsätzlich keinen Anspruch haben, so muss der Vorsitzende doch bei der Entscheidung über den Verlegungsantrag im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens die Interessen der Beteiligten und das Gebot der Verfahrensbeschleunigung gegeneinander abwägen (vgl. BGH, NJW 1992, 849; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 213 Rdn. 7).

    Die vom Amtsgericht vorgenommene Abwägung berücksichtigt indes nicht hinreichend, dass sich ein Angeklagter gem. § 137 Abs. 1 S. 1 StPO in jeder Lage des Verfahrens des Beistands eines Verteidigers bedienen darf und der auch darin zum Ausdruck kommende - im Übrigen als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips (vgl. BVerfGE 26, 66, 71) verfassungsmäßig verbürgte - Anspruch auf ein rechtsstaatlich faires Verfahren das Recht umfasst, sich von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens verteidigen zu lassen (vgl. BGH, NJW 1992, 849; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 137 Rdn. 2 m. zahlr. Nachw. aus der Rechtspr. des BVerfG).

    Im Übrigen ist auch nicht ersichtlich, dass sich das Amtsgericht ernsthaft bemüht hat, die Terminskollision zu überwinden (vgl. BGH, NStZ 1999, 527; NStZ 1992, 247-248; OLG Frankfurt, StV 1995, 9-10; Landgericht Braunschweig, StV 1997, 403-404).

  • BGH, 06.07.1999 - 1 StR 142/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Grundsatz des fairen Verfahrens;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.05.2004 - 1 Ss (S) 5/04
    Im Übrigen ist auch nicht ersichtlich, dass sich das Amtsgericht ernsthaft bemüht hat, die Terminskollision zu überwinden (vgl. BGH, NStZ 1999, 527; NStZ 1992, 247-248; OLG Frankfurt, StV 1995, 9-10; Landgericht Braunschweig, StV 1997, 403-404).

    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Versäumung des Termins seitens des Angeklagten durch die fehlerhafte Behandlung des von seinem Verteidiger gestellten Verlegungsantrages verursacht worden ist und die Hauptverhandlung in Anwesenheit des Wahlverteidigers zu einem für den Angeklagten günstigeren Ergebnis geführt hätte (vgl. BGH, NStZ 1999, 527).

  • BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 7/68

    Verfassungsmäßigkeit der Nebenklagevorschriften der StPO

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.05.2004 - 1 Ss (S) 5/04
    Die vom Amtsgericht vorgenommene Abwägung berücksichtigt indes nicht hinreichend, dass sich ein Angeklagter gem. § 137 Abs. 1 S. 1 StPO in jeder Lage des Verfahrens des Beistands eines Verteidigers bedienen darf und der auch darin zum Ausdruck kommende - im Übrigen als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips (vgl. BVerfGE 26, 66, 71) verfassungsmäßig verbürgte - Anspruch auf ein rechtsstaatlich faires Verfahren das Recht umfasst, sich von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens verteidigen zu lassen (vgl. BGH, NJW 1992, 849; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 137 Rdn. 2 m. zahlr. Nachw. aus der Rechtspr. des BVerfG).
  • OLG Frankfurt, 27.10.1994 - 3 Ws 728/94

    Ablehnung eine Terminsverlegung; Rechtsfehlerhafte Ermessensausübung;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.05.2004 - 1 Ss (S) 5/04
    Im Übrigen ist auch nicht ersichtlich, dass sich das Amtsgericht ernsthaft bemüht hat, die Terminskollision zu überwinden (vgl. BGH, NStZ 1999, 527; NStZ 1992, 247-248; OLG Frankfurt, StV 1995, 9-10; Landgericht Braunschweig, StV 1997, 403-404).
  • OLG Frankfurt, 27.10.1997 - 3 Ss 286/97
    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.05.2004 - 1 Ss (S) 5/04
    Vor diesem Hintergrund war es ihm grundsätzlich nicht zumutbar, sich in der Hauptverhandlung allein zu verteidigen (vgl. OLG Frankfurt, StV 1998, 13-14).
  • LG Braunschweig, 16.12.1996 - 33 Qs 34/96

    Eine die Terminsverlegung ablehnende richterliche Verfügung kann ausnahmsweise

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.05.2004 - 1 Ss (S) 5/04
    Im Übrigen ist auch nicht ersichtlich, dass sich das Amtsgericht ernsthaft bemüht hat, die Terminskollision zu überwinden (vgl. BGH, NStZ 1999, 527; NStZ 1992, 247-248; OLG Frankfurt, StV 1995, 9-10; Landgericht Braunschweig, StV 1997, 403-404).
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